Kompaktbehandlung bei Zwangsstörungen

Frequently Asked Questions (FAQs)

Können auch Kinder oder Jugendliche an der Behandlung teilnehmen?

Nein. Eine Teilnahme ist ausnahmslos erst ab 18 Jahren möglich.

Darf ich als Profi (z. B. Psychotherapeut:in) bei der Behandlung hospitieren?

Nein. Aus Kapazitätsgründen ist eine Hospitation derzeit ausgeschlossen. Diese ist lediglich dem Stationspersonal vorbehalten, welches in die Intervention eingearbeitet wird.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Für die Behandlung werden Sie teilstationär aufgenommen. Die Kosten für teilstationäre Aufenthalte werden von allen Krankenkassen übernommen. Die Kosten für die obligatorischen Vorgespräche werden in der psychiatrischen Institutsambulanz durch Mitarbeitende der Spezialambulanz für Angst- und Zwangsstörungen durchgeführt, die ebenfalls von den Krankenkassen übernommen werden. Als gesetzlich versicherte kommen damit auf Sie keine direkten Behandlungskosten zu (ausgenommen Selbstbehalte). Sollten Sie nicht in Hamburg wohnen, müssen Sie aber selbst die Kosten für Unterkunft und Anfahrt übernehmen (siehe nächste Frage).

Kann ich an der Behandlung teilnehmen, wenn ich außerhalb von Hamburg wohne?

In der Tat ist es möglich, die Behandlung fernab des eigenen Wohnortes in Anspruch zu nehmen, doch diese Entscheidung bedarf sorgfältiger Überlegung. Bitte bedenken Sie, dass Sie für eventuell anfallende Zusatzkosten, wie etwa für die Anreise und Unterkunft, selbst aufkommen müssen. Des Weiteren sind Zwangshandlungen oft an spezifische Orte oder Situationen geknüpft – beispielsweise Kontrollzwänge in Bezug auf das eigene Zuhause oder die Befürchtung, Personen im direkten Umfeld zu kontaminieren. Diese spezifischen Situationen können während der Behandlung am neuen Ort möglicherweise nicht simuliert werden. Darüber hinaus kann die Anreise zu einer fremden Umgebung, die möglicherweise als unrein wahrgenommene Unterkunft oder die Entfernung zur Familie als zusätzliche Stressfaktoren empfunden werden. Dies könnte dazu führen, dass Sie sich unter Umständen nicht vollständig auf die anstrengende Behandlung fokussieren können. Deshalb raten wir oft dazu, eine Therapie in der Nähe des Wohnortes zu erwägen.

Kann ich an der Behandlung teilnehmen, wenn ich im Ausland wohne?

Sofern Sie über einen entsprechenden Versicherungsstatus verfügen oder die Behandlungskosten selbst bezahlen, ist dies grundsätzlich möglich. Beachten Sie jedoch, dass wir meist eine Behandlung wohnortsnah empfehlen (s.o.). Die Behandlung wird nur auf Deutsch angeboten.

Können Anfahrtskosten/Hotelkosten von der Krankenkasse übernommen werden?

Bitte erfragen Sie dies direkt bei Ihrer Krankenkasse. Rechnen Sie auf jeden Fall mit Selbstkosten, wenn Sie außerhalb des Einzugsgebiet wohnen. In der Regel empfehlen wir aus verschiedenen Gründen (s. o.) eine Behandlung wohnortsnah durchzuführen.

Wie lang ist die Warteliste?

Aktuell bieten wir die Behandlung fortlaufend an. Die Nachfrage ist sehr hoch und daher teilweise mit Wartezeiten von über einem halben Jahr zum Beginn einer Behandlung möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass mögliche Termine für eine Teilnahme erst nach Abschluss der Vorgespräche besprochen werden.

Wie lange wird die Behandlung noch angeboten?

Aktuell wird die Behandlung fortlaufend angeboten.

Ist es möglich die Behandlung privat zu zahlen?

Grundsätzlich ja. Treten Sie hierzu mit uns in Kontakt (b4dt@uke.de), um eine aktuelle Kostenaufstellung zu erhalten.

Bieten Sie die Behandlung auch in weiteren Sprachen an?

Nein. Leider können wir die Behandlung aktuell ausnahmslos nur auf Deutsch durchführen.

Bin ich für die Zeit der Behandlung krankgeschrieben?

Sie sind in der Woche der Behandlung von montags bis freitags teilstationär/tagesklinisch ausgenommen. Sie erhalten eine Aufenthaltsbestätigung mit einem allgemeinen Briefkopf vom UKE ohne Hinweis auf Psychiatrie oder Diagnose. Diese ist mit Krankschreibungen gleichgestellt.

Kann ich meine aktuelle ambulante Therapie nach der Behandlung fortführen?

Ja. Die Behandlung findet teilstationär statt. Daher kann direkt vorher und direkt in Anschluss eine ambulante Therapie durchgeführt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir empfehlen, nach der Kompaktbehandlung für drei Monate eine Therapiepause einzulegen und sich in dieser Zeit voll auf die während der Kompaktbehandlung erlernte Technik zu konzentrieren.

Bekomme ich während der Behandlung Medikamente?

Gewöhnlich wird in der Woche der Behandlung die medikamentöse Behandlung fortgeführt. Wir empfehlen, keine Umstellung der Medikation innerhalb von sechs Wochen vor Behandlung in unserem Haus vorzunehmen. Eine Ansetzung, Absetzung oder Umstellung der Medikation im Rahmen der Behandlung ist nicht vorgesehen.

Werde ich nach der Behandlung vom Team weiterhin ambulant unterstützt?

Während der Behandlung wird umfangreich thematisiert, wie Sie die Therapieerfolge erhalten und ggf. ausbauen können, bzw. wie Sie Rückfälle vorbeugen können. Daher ist eine ambulante Nachsorge in der Regel nicht nötig. Wir empfehlen für drei Monate eine Therapiepause einzulegen und sich in dieser Zeit voll auf die während der Kompaktbehandlung erlernte Technik zu konzentrieren. Nach drei Monaten findet ein Nachsorgegespräch statt. Eine weitere ambulante Nachsorge ist nicht vorgesehen.

Wird die Kompaktbehandlungen auch für andere Störungsbilder angeboten?

Aktuell bieten wir lediglich die Kompaktbehandlung für Patient:innen mit primärer Diagnose eine Zwangsstörung an. Zwar gibt es im Ausland auch Konzepte für andere Störungsbilder, die wir aktuell an unserem Standort jedoch nicht durchführen.

Ich leide auch an anderen psychischen Problemen, kann ich mich trotzdem behandeln lassen?

Viele Patient:innen mit einer Zwangsstörung leiden auch unter anderen psychischen Beschwerden. In vielen Fällen ist eine Kompaktbehandlung dennoch indiziert. Es gibt jedoch auch Beschwerden, die zuerst behandelt werden sollten, damit die Behandlung erfolgreich ist. Dies können beispielsweise schwere Depressionen mit starker Antriebsminderung, Abhängigkeitserkrankungen, psychotischen oder bipolaren Störungen sowie Selbstverletzung oder Suizidalität sein. In den Vorgesprächen können wir gemeinsam klären, ob eine Behandlung aktuell indiziert ist oder welche andere Behandlungsschritte (in einem anderen Rahmen) zunächst wichtig sind. Für eine gute Behandlung ist zentral, dass Sie sich voll auf Ihre Zwangssymptomatik konzentrieren können.

Ich habe einen Termin für die Behandlung. Was muss ich mitbringen?

Alle wichtigen Informationen sind in dem Infoblatt im Downloadbereich zusammengetragen. Bitte bringen Sie Blutergebnisse, ein EKG sowie die Übungsliste mit, die Sie während der Vorgespräche erhalten haben sollten. Bitte bringen Sie zu den Vorgesprächen Berichte von Vorbehandlungen mit, sofern diese vorliegen.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte nehmen Sie Kontakt über E-Mail auf (b4dt@uke.de). Jemand aus unserem ruft Sie dann zurück. Bitte sehen Sie von Anrufen in der Klinik ab.

Ich finde keine Telefonnummer. Sind Sie für Rückfragen telefonisch erreichbar?

Bei Bedarf können wir einen telefonischen Termin vereinbaren. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt per E-Mail auf (b4dt@uke.de). Bitte sehen Sie aus Kapazitätsgründen von Anrufen in der Klinik bzgl. der Kompaktbehandlung ab.